Unsere Leistungen
Einberufung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
Formulierung von Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen für die Eigentümerversammlung
Leitung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
Führung der Beschluss-Sammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des 24 Abs. 7 und 8 WEG
Bereitstellung von Kopien der Versammlungsniederschriften für die Eigentümer
Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
Erstellung des Gesamtwirtschaftsplanes inkl. der Einzelwirtschaftspläne
Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inkl. der Einzeljahresabrechnungen
Berechnung und Vorschlag der Beschlussfassung über evtl. notwendige Sonderumlagen
ordnungsgemäße Kontenführung für die Wohnungseigentümergemeinschaft
Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Pflege und Führung der Verwaltungsunterlagen
Information über Belange des gemeinschaftlichen Eigentums, sofern es sich nicht um Unterrichtung nach § 27 (1) Nr. 7
(Unterrichtung über die Anhängigkeit eines Gerichtsverfahrens; siehe Sonder- und Zusatzleistungen)
Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
kaufmännische Mitwirkung bei der Vergabe von laufenden regelmäßigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistungs- und Werkunternehmerrechnungen, Hauswart- und etwaigen Waschmünzkassen
kaufmännische Prüfung von Einsparmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Rahmenverträgen
Lasten- und Kostenbeiträge für die Wohnungseigentümergemeinschaft einzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt
Aufrechterhaltung für die Wohnungseigentümergemeinschaft notwendiger Versicherungsverträge (dies beinhaltet auch Vertragswechsel bzw. Neuabschlüsse bei Kündigung durch die bisherige Versicherung)
Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung
Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen zur Feststellung des Zustandes mindestens einmal jährlich; der Verwaltungsbeirat hat das Recht, daran teilzunehmen
Überwachung des Hausmeisters und der Reinigungskräfte
Überwachung der Schnee- und Glatteisbeseitigung sowie Säuberung des Außenbereiches durch die hiermit Beauftragten
Überwachung der gärtnerischen Betreuung der Grünanlagen durch die hiermit Beauftragten
Einholung von Angeboten zur laufenden regelmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
kaufmännische Überwachung der beschlossenen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
Überwachung der technischen Anlagen durch Abschluss und Überwachung von Voll- bzw. Teilwartungsverträgen; insbesondere an gefahrgeneigten Anlagen, Bau- und Einrichtungsteilen des Gemeinschaftseigentums
außerordentliche Eigentümerversammlungen
Abwicklung von Versicherungsschäden
Forderungseintreibung
Bescheinigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
Zustimmungsbescheinigungen der Verwaltung bei Wohnungsveräußerungen
Koordinierung von Baumaßnahmen mit Ingenieurbüros, Gutachtern, Sonderfachleuten etc.
Beihilfe bei der Umsetzung der Trinkwasserbeprobung gemäß Trinkwasserverordnung
Zwischenablesungen
Erstellung von Mieterabrechnungen
Unterrichtungen bei gerichtlichen Verfahren