Unsere Leistungen

Grund­leistungen kaufmännische Verwaltung:

Einberufung einer ordentlichen Eigentümer­versammlung pro Wirtschaftsjahr

Formulierung von Tagesordnungs­punkten und Beschluss­vorschlägen für die Eigentümer­versammlung

Leitung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümer­versammlung pro Wirtschaftsjahr

Führung der Beschluss-Sammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des 24 Abs. 7 und 8 WEG

Bereitstellung von Kopien der Versammlungs­nieder­schriften für die Eigentümer

Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

Erstellung des Gesamt­wirtschafts­planes inkl. der Einzel­wirtschaftspläne

Erstellung der Gesamt­jahres­abrechnung inkl. der Einzel­jahres­abrechnungen

Berechnung und Vorschlag der Beschluss­fassung über evtl. notwendige Sonder­umlagen

ordnungs­gemäße Konten­führung für die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des gemein­schaftlichen Eigentums

Pflege und Führung der Verwaltungs­unterlagen

Information über Belange des gemein­schaftlichen Eigentums, sofern es sich nicht um Unterrichtung nach § 27 (1) Nr. 7
(Unterrichtung über die Anhängigkeit eines Gerichts­verfahrens; siehe Sonder- und Zusatzleistungen)

Durchführung der Rechnungs- und Beleg­prüfung mit dem Verwaltungs­beirat

kaufmännische Mit­wirkung bei der Vergabe von laufenden regel­mäßigen Instand­haltungs- und Instand­setzungs­maßnahmen

kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistungs- und Werk­unternehmer­rechnungen, Hauswart- und etwaigen Wasch­münzkassen

kaufmännische Prüfung von Einspar­möglichkeiten durch Inanspruch­nahme von Rahmen­verträgen

Lasten- und Kosten­beiträge für die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft einzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemein­schaftliche Angelegenheiten der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft handelt

Aufrecht­erhaltung für die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft notwendiger Versicherungs­verträge (dies beinhaltet auch Vertrags­wechsel bzw. Neu­abschlüsse bei Kündigung durch die bisherige Versicherung)

Überwachung der Ein­haltung der Bestimmungen der Teilungs­erklärung bzw. Gemeinschafts­ordnung

Grundleistungen zur technischen Verwaltung:

Durchführung regel­mäßiger Objekt­begehungen zur Fest­stellung des Zustandes mindestens einmal jährlich; der Verwaltungs­beirat hat das Recht, daran teilzunehmen

Überwachung des Haus­meisters und der Reinigungs­kräfte

Überwachung der Schnee- und Glatteis­beseitigung sowie Säuberung des Außen­bereiches durch die hiermit Beauftragten

Über­wachung der gärtnerischen Betreuung der Grün­anlagen durch die hiermit Beauftragten

Einholung von Angeboten zur laufenden regel­mäßigen Instand­haltung und Instandsetzung des gemein­schaftlichen Eigentums

kauf­männische Über­wachung der beschlossenen Instand­setzungs- und Instand­haltungs­arbeiten

Überwachung der technischen Anlagen durch Abschluss und Über­wachung von Voll- bzw. Teil­wartungs­verträgen; insbesondere an gefahr­geneigten Anlagen, Bau- und Einrichtungs­teilen des Gemein­schafts­eigentums

Sonder- und Zusatzleistungen

außer­ordentliche Eigentümer­versammlungen

Abwicklung von Versicherungs­schäden

Forderungs­eintreibung

Bescheinigungen für haus­haltsnahe Dienst­leistungen

Zustimmungs­bescheinigungen der Ver­waltung bei Wohnungs­veräußerungen

Koordinierung von Bau­maßnahmen mit Ingenieur­büros, Gutachtern, Sonder­fach­leuten etc.

Beihilfe bei der Um­setzung der Trink­wasser­beprobung gemäß Trink­wasser­verordnung

Zwischen­ablesungen

Erstellung von Mieter­abrechnungen

Unterrichtungen bei gericht­lichen Verfahren